In B13 trägst du Kosten für Schulungen und Fachliteratur ein, die du für deinen Betrieb brauchst. Sie müssen in einem betrieblichen Zusammenhang stehen und angemessen sein.
Was hineingehört
Ein Fachbuch zu deinem Handwerk, ein Kurs für die Software, mit der du arbeitest, eine Schulung, die deine Kundschaft verlangt: Das sind Fortbildungskosten. Der Betrag steht ohne Vorsteuer im Monat der Zahlung.
Ausgaben, die vermeidbar sind oder in keinem Verhältnis zu deinen Einnahmen stehen, kann das Jobcenter unberücksichtigt lassen. Bei teureren Kursen schreibst du deshalb in die Anmerkungen zu Tabelle B (Feld 50), wofür du die Fortbildung brauchst.
Beispiele
Fachbuch und Onlinekurs. Im Februar kaufst du ein Fachbuch für 39 Euro und buchst einen Onlinekurs zur Buchhaltungssoftware für 149 Euro netto. In B13 stehen im Februar 188 Euro.
Zertifikat. Ein Kunde verlangt für Aufträge eine Sicherheitsschulung. Sie kostet 420 Euro netto, du zahlst im Juni. In B13 stehen im Juni 420 Euro, in Feld 50 steht: „B13: Sicherheitsschulung, Voraussetzung für Aufträge der Firma X.“
Typische Fehler
- Ein Kurs ohne Bezug zum Betrieb steht hier, etwa ein Sprachkurs für den Urlaub.
- Eine teure Weiterbildung steht ohne Begründung in der Tabelle.