Ratgeber zur Anlage EKS
- Vorläufige EKS
Mit der vorläufigen Anlage EKS schätzt du beim Antrag deine Einnahmen und Ausgaben für den kommenden Bewilligungszeitraum, meist sechs Monate. Das Jobcenter zahlt auf dieser Grundlage vorläufig und rechnet später mit den tatsächlichen Zahlen ab.
- Abschließende EKS
Nach dem Bewilligungszeitraum trägst du in der abschließenden Anlage EKS die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ein und belegst sie. Das Jobcenter vergleicht mit der vorläufigen Zahlung: Zu viel gezahltes Geld fordert es zurück, zu wenig gezahltes zahlt es nach.
- Bewilligungszeitraum
Das Jobcenter rechnet dein Einkommen aus Selbständigkeit über den ganzen Bewilligungszeitraum, meist sechs Monate: Es zählt alle Einnahmen und Ausgaben zusammen und teilt den Gewinn durch die Zahl der Monate. Gute und schlechte Monate gleichen sich so aus.
- Nachweise und Fristen
Zur Anlage EKS gehören Belege für jede Zahl: Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen, Verträge und bei Kfz-Kosten das Fahrtenbuch. Persönliche Daten anderer Menschen schwärzt du. Seit Juli 2026 zählen Nachweise nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr.
- Rückforderung vermeiden
Eine Rückforderung entsteht, wenn dein Gewinn höher war als geschätzt, wenn Nachweise fehlen oder wenn das Jobcenter Ausgaben nicht anerkennt. Realistisch schätzen, Änderungen sofort melden und alle Belege rechtzeitig einreichen hält sie klein.
- Kfz und Kilometer
Nutzt du dein Auto zu mindestens 50 Prozent für den Betrieb, ist es ein betriebliches Kfz: Alle Kosten zählen, für private Kilometer werden 0,10 Euro abgezogen. Darunter ist es privat, und du setzt je betrieblichem Kilometer 0,10 Euro an. Das Fahrtenbuch entscheidet.