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anlage-eks.deFormularstand 10/2026

Ratgeber · Formularstand 10/2026

Auto in der Anlage EKS: betrieblich oder privat

Nutzt du dein Auto zu mindestens 50 Prozent für den Betrieb, ist es ein betriebliches Kfz: Alle Kosten zählen, für private Kilometer werden 0,10 Euro abgezogen. Darunter ist es privat, und du setzt je betrieblichem Kilometer 0,10 Euro an. Das Fahrtenbuch entscheidet.

Die Grenze von 50 Prozent

Die Regel steht in § 3 Abs. 7 der Grundsicherungsgeld-Verordnung. Maßgeblich ist der Anteil der betrieblich gefahrenen Kilometer an allen Kilometern. Den Anteil weist du mit einem Fahrtenbuch nach: Jede Fahrt steht darin, betriebliche mit Ziel und Grund, private mit dem Vermerk „privat“. Die Fahrt von der Wohnung zu deiner Werkstatt oder deinem Büro zählt als privat.

Zwei Wege im Vergleich

Ein Beispiel mit denselben Kosten: Du fährst im Monat 1.000 Kilometer, das Auto kostet dich 300 Euro im Monat für Versicherung, Kraftstoff und Werkstatt.

  • 600 Kilometer davon sind betrieblich, also 60 Prozent. Das Auto ist betrieblich. In B6.1 bis B6.4 stehen 300 Euro, abgezogen werden 400 private Kilometer mal 0,10 Euro, also 40 Euro. Als Ausgabe bleiben 260 Euro.
  • 400 Kilometer sind betrieblich, also 40 Prozent. Das Auto ist privat. In B6.5 stehen 400 Kilometer mal 0,10 Euro, also 40 Euro. Weist du höhere Kraftstoffkosten für diese Fahrten nach, kann das Jobcenter sie berücksichtigen.

Der Unterschied ist groß. Umso wichtiger ist ein sauber geführtes Fahrtenbuch.

Was sonst dazugehört

Die Haftpflicht eines privaten Autos steht in Tabelle C bei den Absetzungen. In Abschnitt G fragt das Formular nach den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, also nach der Strecke und den Arbeitstagen je Woche (Fragen 54 bis 56). Bei der vorläufigen Erklärung gibst du in Frage 47 an, wie viele Kilometer du voraussichtlich betrieblich und privat fährst.

Für ein betriebliches Auto verlangt das Jobcenter Tankquittungen, den Kfz-Steuerbescheid, die Versicherungspolice und bei Leasing oder Finanzierung den Vertrag mit Ratenaufstellung.

In der Ausfüllhilfe

In den Grunddaten wählst du „Betriebliches Kfz“, „Privates Kfz, auch für betriebliche Fahrten“ oder „Kein Kfz im Betrieb“. Beim betrieblichen Auto trägst du je Monat die privaten Kilometer ein, beim privaten die betrieblichen. Den Betrag zu 0,10 Euro je Kilometer rechnet die Ausfüllhilfe aus. Fehlen bei einem betrieblichen Auto die privaten Kilometer, erinnert sie dich daran.

Zur Ausfüllhilfe

Quellen

Dieser Text entstand mit Unterstützung durch KI auf Grundlage der genannten Quellen. Für deinen Einzelfall beraten dich dein Jobcenter und die Beratungsstellen für Erwerbslose und Selbständige.