Nutzt du dein Auto zu mindestens 50 Prozent für den Betrieb, trägst du alle tatsächlichen Kosten in B6.1 bis B6.4 ein: Steuer, Versicherung, laufende Kosten, Reparaturen. Für jeden privat gefahrenen Kilometer werden 0,10 Euro abgezogen; das Fahrtenbuch belegt die Aufteilung.
Betrieblich oder privat
Die Grenze steht in § 3 Abs. 7 der Grundsicherungsgeld-Verordnung: Ab 50 Prozent betrieblicher Nutzung gilt das Fahrzeug als betrieblich. Den Anteil musst du nachweisen, und zwar mit einem Fahrtenbuch. Darin stehen alle Fahrten. Betriebliche Fahrten bekommen Ziel und Grund, private Fahrten kennzeichnest du nur als privat.
Die Fahrt von der Wohnung zu deiner Werkstatt, deinem Laden oder Büro zählt als private Fahrt. Liegt die betriebliche Nutzung unter 50 Prozent, gilt dein Auto als privat; dann hilft dir die Seite zu B6.5.
Die Zeilen
- B6.1 Steuern: die Kraftfahrzeugsteuer, im Monat der Abbuchung.
- B6.2 Versicherung: Haftpflicht, Kasko und Schutzbrief.
- B6.3 laufende Betriebskosten: vor allem Kraftstoff, dazu Pflege und Wartung.
- B6.4 Reparaturkosten.
- Abzug für private Kilometer: Je privat gefahrenem Kilometer werden 0,10 Euro von den Kfz-Kosten abgezogen. In der Ausfüllhilfe trägst du dafür je Monat die privaten Kilometer ein; den Betrag rechnet sie selbst aus.
Belegen kannst du die Kosten mit Tankbelegen, dem jüngsten Steuerbescheid fürs Auto, der Versicherungspolice samt Nachweis der Beiträge und, bei Leasing oder Kredit, dem Vertrag mit den Raten und ihren Zahlungen.
Beispiele
Handwerker mit Transporter. Der Transporter läuft zu 80 Prozent betrieblich. Im Oktober zahlst du 65 Euro Versicherung, tankst für 210 Euro netto und lässt die Bremsen für 320 Euro netto machen. Laut Fahrtenbuch fährst du im Oktober 400 Kilometer privat. In B6.2 stehen 65 Euro, in B6.3 210 Euro, in B6.4 320 Euro, und der Abzug beträgt 40 Euro.
Steuer im Jahresrhythmus. Die Kfz-Steuer von 192 Euro wird im März abgebucht. In B6.1 stehen im März 192 Euro, in den anderen Monaten nichts.
Typische Fehler
- Das Fahrtenbuch fehlt oder nennt bei betrieblichen Fahrten weder Ziel noch Grund. Ohne Nachweis kann das Jobcenter die Kfz-Kosten kürzen.
- Die tägliche Fahrt zur Betriebsstätte steht als betriebliche Fahrt im Fahrtenbuch.
- Die privaten Kilometer fehlen. Dann sind die Kosten zu hoch angesetzt; die Ausfüllhilfe weist dich darauf hin.