Fährst du mit deinem privaten Auto für den Betrieb, setzt du in B6.5 je betrieblich gefahrenem Kilometer 0,10 Euro an. Die Fahrten belegst du mit einem Fahrtenbuch. Weist du höhere Kraftstoffkosten nach, kann das Jobcenter diese berücksichtigen.
Wann ein Auto privat ist
Ein Auto gilt als privat, wenn du es zu weniger als 50 Prozent für den Betrieb nutzt. Dann sind Steuer, Versicherung, Tanken und Reparaturen keine Betriebsausgaben. Für die betrieblichen Fahrten darfst du nach § 3 Abs. 7 der Grundsicherungsgeld-Verordnung 0,10 Euro je Kilometer absetzen. Weist du nach, dass dich der Kraftstoff für diese Fahrten mehr gekostet hat, gilt der höhere Betrag. Begründe das in den Anmerkungen zu Tabelle B (Feld 50) und lege die Tankbelege bei.
Für die betrieblichen Fahrten legst du ein Fahrtenbuch vor. Liegt die betriebliche Nutzung bei 50 Prozent oder mehr, gehört dein Auto zu den betrieblichen Fahrzeugen in B6.
Was woanders hingehört
Die Haftpflichtversicherung deines privaten Autos ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Sie gehört zu den Absetzungen in Tabelle C. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fragt das Formular in Abschnitt G ab (Fragen 54 bis 56): Strecke und Arbeitstage je Woche.
Beispiele
Kundenbesuche. Du fährst im Juni laut Fahrtenbuch 600 Kilometer zu Kundinnen. In der Ausfüllhilfe trägst du in B6.5 für Juni 600 Kilometer ein; daraus werden 60 Euro.
Lange Strecken mit hohem Verbrauch. Im August fährst du 900 Kilometer betrieblich mit einem Transporter, der viel Diesel braucht. Die Tankbelege für diese Fahrten ergeben 160 Euro. Die Pauschale brächte 90 Euro. Du trägst die Kilometer ein, erklärst in Feld 50 die höheren Kosten und legst die Belege bei.
Typische Fehler
- Versicherung oder Reparatur des privaten Autos stehen in B6.1 bis B6.4. Bei einem privaten Auto zählen nur die betrieblichen Kilometer.
- Die Fahrt zur eigenen Werkstatt steht als betriebliche Fahrt im Fahrtenbuch. Sie gehört zu den Fragen 54 bis 56.
- Das Fahrtenbuch fehlt. Ohne Nachweis fehlt die Grundlage für die Pauschale.