In B2 stehen die Kosten für dein Personal, aufgeteilt in Vollzeit (B2.1), Teilzeit (B2.2), Minijobs (B2.3) und mithelfende Familienangehörige (B2.4). Zum Lohn zählen deine Beiträge zur Sozialversicherung und die Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Was hineingehört
Je Monat trägst du den Bruttolohn ein, den du gezahlt hast, zusammen mit deinen Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung. Bei Minijobs kommen die Abgaben an die Minijob-Zentrale bei der Knappschaft dazu. Als Nachweis legst du Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen vor. Die persönlichen Daten deiner Beschäftigten schwärzt du vorher.
Arbeiten Angehörige mit, gehört ihr Lohn in B2.4. Dafür verlangt das Jobcenter den Nachweis der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Gehören die Angehörigen nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft, schwärzt du auch ihre persönlichen Daten.
Ob und wie viele Menschen du beschäftigst, fragt das Formular außerdem in Abschnitt F (Fragen 27 bis 31), auch, ob du jemanden einstellen willst.
Beispiele
Aushilfe im Minijob. Deine Aushilfe bekommt im Mai 450 Euro. Laut Beitragsnachweis zahlst du dazu 140 Euro Abgaben an die Minijob-Zentrale. In B2.3 stehen im Mai 590 Euro.
Teilzeitkraft. Eine Mitarbeiterin in Teilzeit verdient 1.200 Euro brutto, dein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt laut Abrechnung 250 Euro. In B2.2 stehen 1.450 Euro im Monat der Zahlung.
Typische Fehler
- Nur der ausgezahlte Nettolohn steht in der Tabelle. Maßgeblich sind Bruttolohn und deine Arbeitgeberanteile.
- Die Abgaben für einen Minijob fehlen, weil sie von deinem Konto separat abgebucht werden.
- Lohnabrechnungen gehen ungeschwärzt an das Jobcenter. Name, Anschrift und Sozialversicherungsnummer der Beschäftigten gehören geschwärzt.