In B3 trägst du ein, was deine Geschäftsräume kosten: Grundmiete, Vorauszahlung für Energie und Nebenkosten. Nutzt du einen Teil deiner Wohnung für die Arbeit, steht hier der anteilige Betrag; auf dem Markt sind es die Standgebühren.
Was hineingehört
Für einen Laden, ein Büro oder eine Werkstatt nimmst du die Beträge, die du im jeweiligen Monat zahlst. Eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung steht im Monat, in dem du sie überweist. Als Nachweis legst du den Mietvertrag und die Abrechnungen vor; die persönlichen Daten der Vermieterin schwärzt du.
Arbeitest du in einem Teil deiner Wohnung oder deines Hauses, trägst du nur den Anteil ein, der auf diese Fläche entfällt. In Abschnitt F fragt das Formular dazu, ob du Wohnung oder Haus gewerblich nutzt, wie viele Räume und wie viele Quadratmeter (Fragen 23 bis 25). Das Jobcenter prüft, ob die Kosten notwendig und angemessen sind.
Im Reisegewerbe, also auf Märkten und Messen, sind die Standgebühren deine Raumkosten.
Beispiele
Atelier. Du mietest ein Atelier für 380 Euro kalt, dazu 70 Euro Vorauszahlung für Nebenkosten und Strom. In B3 stehen jeden Monat 450 Euro.
Arbeitszimmer. Deine Wohnung hat 70 Quadratmeter, davon nutzt du ein Zimmer mit 14 Quadratmetern nur für die Arbeit. Das sind 20 Prozent. Bei 900 Euro Warmmiete stehen in B3 monatlich 180 Euro, und in Abschnitt F gibst du einen Raum mit 14 Quadratmetern an.
Wochenmarkt. Du stehst im August an acht Markttagen, die Standgebühr beträgt 60 Euro je Tag. In B3 stehen im August 480 Euro.
Typische Fehler
- Die ganze Wohnungsmiete steht in B3, obwohl du nur einen Raum beruflich nutzt.
- Die Nebenkostennachzahlung steht im Monat der Abrechnung. Maßgeblich ist der Monat der Zahlung.
- Mietvertrag und Abrechnungen fehlen. Ohne sie kann das Jobcenter die Kosten nicht prüfen.