In B1 trägst du ein, was du für Waren und Material bezahlst, die du verkaufst oder für deine Leistung verbrauchst. Der Betrag steht ohne Vorsteuer im Monat, in dem du bezahlst.
Was hineingehört
Dazu gehört die Handelsware im Laden ebenso wie das Material, das in eine Dienstleistung eingeht. Die Ausfüllhinweise nennen die Friseurin, die Färbemittel einkauft. Für die Anlage EKS zählt die Zahlung im Bewilligungszeitraum, also der Tag, an dem das Geld dein Konto verlässt.
Bist du umsatzsteuerpflichtig, steht der Nettobetrag in B1 und die Vorsteuer in B17. Als Kleinunternehmer ziehst du keine Vorsteuer ab und trägst den vollen gezahlten Betrag in B1 ein.
Geräte und Maschinen, die du länger nutzt, sind kein Wareneinkauf. Sie stehen als Investition in B8. Nimmst du eingekaufte Ware später für dich privat, gleichst du das in A2 aus.
Beispiele
Friseurin. Du bestellst im September Färbemittel für 180 Euro plus 34,20 Euro Umsatzsteuer und zahlst im September. In B1 stehen im September 180 Euro, in B17 die 34,20 Euro.
Kleinunternehmerin. Du kaufst im Januar Stoffe für deine Taschen und zahlst 238 Euro. Da du keine Vorsteuer abziehst, stehen in B1 im Januar 238 Euro.
Zahlung im Folgemonat. Die Rechnung des Großhändlers kommt am 28. Juni, du überweist am 8. Juli. Der Betrag gehört in den Juli.
Typische Fehler
- Der Monat der Rechnung steht in der Tabelle. Maßgeblich ist der Monat der Zahlung.
- Die Vorsteuer steht in B1 und in B17. Dann zählt sie doppelt.
- Ein Laptop oder eine Maschine steht als Wareneinkauf. Längerlebige Geräte gehören in B8.