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anlage-eks.deFormularstand 10/2026

Zeilenhilfe · Formularstand 10/2026

Anlage EKS B1: Wareneinkauf eintragen

In B1 trägst du ein, was du für Waren und Material bezahlst, die du verkaufst oder für deine Leistung verbrauchst. Der Betrag steht ohne Vorsteuer im Monat, in dem du bezahlst.

Was hineingehört

Dazu gehört die Handelsware im Laden ebenso wie das Material, das in eine Dienstleistung eingeht. Die Ausfüllhinweise nennen die Friseurin, die Färbemittel einkauft. Für die Anlage EKS zählt die Zahlung im Bewilligungszeitraum, also der Tag, an dem das Geld dein Konto verlässt.

Bist du umsatzsteuerpflichtig, steht der Nettobetrag in B1 und die Vorsteuer in B17. Als Kleinunternehmer ziehst du keine Vorsteuer ab und trägst den vollen gezahlten Betrag in B1 ein.

Geräte und Maschinen, die du länger nutzt, sind kein Wareneinkauf. Sie stehen als Investition in B8. Nimmst du eingekaufte Ware später für dich privat, gleichst du das in A2 aus.

Beispiele

Friseurin. Du bestellst im September Färbemittel für 180 Euro plus 34,20 Euro Umsatzsteuer und zahlst im September. In B1 stehen im September 180 Euro, in B17 die 34,20 Euro.

Kleinunternehmerin. Du kaufst im Januar Stoffe für deine Taschen und zahlst 238 Euro. Da du keine Vorsteuer abziehst, stehen in B1 im Januar 238 Euro.

Zahlung im Folgemonat. Die Rechnung des Großhändlers kommt am 28. Juni, du überweist am 8. Juli. Der Betrag gehört in den Juli.

Typische Fehler

  • Der Monat der Rechnung steht in der Tabelle. Maßgeblich ist der Monat der Zahlung.
  • Die Vorsteuer steht in B1 und in B17. Dann zählt sie doppelt.
  • Ein Laptop oder eine Maschine steht als Wareneinkauf. Längerlebige Geräte gehören in B8.

B1 Wareneinkauf im Tool ausfüllen

Quellen

Dieser Text entstand mit Unterstützung durch KI auf Grundlage der genannten Quellen. Für deinen Einzelfall beraten dich dein Jobcenter und die Beratungsstellen für Erwerbslose und Selbständige.