In B4 stehen Versicherungen, die dein Betrieb braucht, etwa eine Betriebshaftpflicht, und Pflichtbeiträge an Kammer oder Berufsgenossenschaft. Die Kfz-Versicherung gehört in B6.2, private Versicherungen in Tabelle C.
Was hineingehört
Eine Versicherung gehört in B4, wenn sie den Betrieb absichert und für ihn notwendig ist: Betriebshaftpflicht, Inventar- oder Elektronikversicherung, Versicherung für Waren oder Geräte. Dazu kommen Beiträge an die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und an die Berufsgenossenschaft. Als Nachweis dienen Versicherungsscheine und Beitragsbescheide.
Der Betrag steht im Monat, in dem du zahlst. Ein Jahresbeitrag steht also vollständig im Monat der Abbuchung; die Anlage EKS verteilt den Gewinn ohnehin über den ganzen Bewilligungszeitraum.
Versicherungen für dich als Person gehören in Tabelle C, also Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und angemessene private Versicherungen. Dorthin gehört nach den Ausfüllhinweisen auch eine Berufshaftpflicht, die für deinen Beruf gesetzlich vorgeschrieben ist.
Beispiele
Betriebshaftpflicht. Der Jahresbeitrag von 240 Euro wird im Januar abgebucht. In B4 stehen im Januar 240 Euro.
Kammer und Berufsgenossenschaft. Im März zahlst du 150 Euro IHK-Beitrag, im Mai 95 Euro an die Berufsgenossenschaft. In B4 stehen 150 Euro im März und 95 Euro im Mai.
Typische Fehler
- Die Kfz-Versicherung steht in B4. Sie gehört zu den Kfz-Kosten in B6.2.
- Die eigene Krankenversicherung steht in B4. Sie gehört in Tabelle C.
- Ein Jahresbeitrag ist auf zwölf Monate aufgeteilt. In der Tabelle steht er im Monat der Zahlung.