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anlage-eks.deFormularstand 10/2026

Zeilenhilfe · Formularstand 10/2026

Anlage EKS B5: Kosten für Werbung

In B5 trägst du ein, was du für Werbung zahlst: Anzeigen, Einträge in Branchenbüchern, Flyer, Prospekte, Werbeartikel und bezahlte Online-Werbung. Der Betrag steht ohne Vorsteuer im Monat der Zahlung.

Was hineingehört

Die Ausfüllhinweise nennen Einträge ins Telefon- oder Branchenbuch, Inserate, Prospekte und Werbeartikel. Heute kommen Anzeigen in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken dazu; sie gehören ebenso hierher.

Werbung muss zu deinem Betrieb passen. Ausgaben, die vermeidbar sind oder in einem auffälligen Missverhältnis zu deinen Einnahmen stehen, darf das Jobcenter unberücksichtigt lassen. Wer mit 300 Euro Umsatz im Monat 1.000 Euro für Anzeigen ausgibt, muss das gut begründen, am besten in den Anmerkungen (Feld 46).

Die Ausfüllhinweise grenzen B5 von den Werbungskosten ab. Gemeint sind Kosten, die du als Person für deine Arbeit hast, etwa für den Weg zur Betriebsstätte. Sie stehen bei den Absetzungen, für den Weg zur Betriebsstätte in den Fragen 54 bis 56.

Beispiele

Flyer. Du lässt im April 2.000 Flyer drucken und zahlst 120 Euro plus 22,80 Euro Umsatzsteuer. In B5 stehen im April 120 Euro, in B17 die 22,80 Euro.

Online-Anzeigen. Für Anzeigen in einem sozialen Netzwerk werden dir im Juni 80 Euro abgebucht. In B5 stehen im Juni 80 Euro.

Typische Fehler

  • Werbung steht mit Umsatzsteuer in B5, obwohl du Vorsteuer abziehst.
  • Hohe Werbeausgaben stehen ohne Erklärung in der Tabelle.
  • Kosten für den Weg zur Betriebsstätte stehen hier. Sie gehören zu den Fragen 54 bis 56.

B5 Werbung im Tool ausfüllen

Quellen

Dieser Text entstand mit Unterstützung durch KI auf Grundlage der genannten Quellen. Für deinen Einzelfall beraten dich dein Jobcenter und die Beratungsstellen für Erwerbslose und Selbständige.