In B7 stehen die Kosten betrieblicher Reisen: Übernachtungen in B7.1, Nebenkosten wie Eintritt zu einer Messe, Parken oder Visa in B7.2, Fahrkarten für Bahn und Bus in B7.3. Verpflegung gehört in Abschnitt G.
Die drei Zeilen
- B7.1 Übernachtungskosten: Hotel oder Pension auf einer Geschäftsreise.
- B7.2 Reisenebenkosten: Eintritt zu Ausstellungen, Messen, Tagungen und Versammlungen, die du für den Betrieb besuchen musst; Garagenmiete, Parkgebühren, Fähren und Maut, wenn du mit dem betrieblichen Fahrzeug unterwegs bist; Kosten für nötige Untersuchungen, ärztliche Zeugnisse, Grenz- und Zollpapiere, Visa und Impfungen.
- B7.3 Kosten für öffentliche Verkehrsmittel: Bahn, Bus, Straßenbahn, Fernbus.
Alle Beträge stehen ohne Vorsteuer im Monat der Zahlung.
Mehraufwand für Verpflegung, weil du mindestens zwölf Stunden unterwegs bist, fragt das Formular in Abschnitt G ab (Fragen 57 und 58). Er gehört nicht in B7.
Beispiele
Messe in Köln. Im März fährst du zu einer Fachmesse. Die Bahnfahrt kostet 89 Euro, zwei Nächte im Hotel 160 Euro netto, der Eintritt 35 Euro. In B7.3 stehen 89 Euro, in B7.1 160 Euro, in B7.2 35 Euro, jeweils im Monat der Zahlung. Hast du das Hotel im Januar vorab bezahlt, stehen die 160 Euro im Januar.
Auftrag im Ausland. Für einen Auftrag in einem Land außerhalb der EU brauchst du ein Visum für 80 Euro und eine Impfung für 60 Euro. Beides steht in B7.2.
Typische Fehler
- Essen unterwegs steht in B7. Verpflegung gehört zu den Fragen 57 und 58.
- Parkgebühren mit dem privaten Auto stehen in B7.2. Die Ausfüllhinweise nennen Parken und Maut für betriebliche Fahrzeuge.
- Fahrkarten für den täglichen Weg zur eigenen Werkstatt stehen hier. Dieser Weg zählt zu den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.