Zur Anlage EKS gehören Belege für jede Zahl: Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen, Verträge und bei Kfz-Kosten das Fahrtenbuch. Persönliche Daten anderer Menschen schwärzt du. Seit Juli 2026 zählen Nachweise nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr.
Welche Belege wohin gehören
| Bereich | Nachweise |
|---|---|
| Einnahmen (A1, A3, A5) | Kontoauszüge, Quittungen, Rechnungen; für Erstattungen vom Finanzamt Voranmeldung und Bescheid |
| Zuwendungen (A4) | schriftlicher Beleg mit Zweck und Höhe, etwa eine Erklärung der gebenden Person |
| Personal (B2) | Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen; bei Angehörigen die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale |
| Räume (B3) | Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen |
| Versicherungen und Beiträge (B4) | Versicherungsscheine, Beitragsbescheide |
| Kfz (B6) | Fahrtenbuch, Tankquittungen, Kfz-Steuerbescheid, Leasing- oder Finanzierungsvertrag mit Ratenaufstellung, Versicherungspolice |
| Investitionen (B8, B9) | Rechnungen, Kostenvoranschläge |
| Darlehen (B15, B16, Abschnitt F) | Darlehensvertrag, Nachweise über Auszahlung und Raten |
| Rechtsform (Abschnitt D) | Gesellschaftsverträge, außer bei einem Einzelunternehmen |
Für die vorläufige Erklärung belegst du deine Schätzung mit den Zahlen der letzten sechs Monate, mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Vorjahres oder mit einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung.
Was du schwärzt
Die Ausfüllhinweise verlangen an mehreren Stellen, die Daten Dritter zu schwärzen: von Beschäftigten, Vermieterinnen, Darlehensgebern und weiteren Gesellschaftern. Mithelfende Angehörige, die nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehören, zählen ebenfalls dazu. Beträge, Daten und Verwendungszweck bleiben lesbar, denn darum geht es dem Jobcenter.
Fristen
Für die abschließende Erklärung setzt das Jobcenter dir eine Frist und erklärt schriftlich, was passiert, wenn du sie verpasst. Fehlen Nachweise, setzt es den Anspruch nur so weit fest, wie du ihn belegt hast; für die übrigen Monate kann es das Geld zurückfordern.
Seit dem 1. Juli 2026 ist diese Grenze schärfer: Nachweise, die nach dem Abschluss des Verwaltungsverfahrens eingehen, spätestens am Tag nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides, darf das Jobcenter nicht mehr berücksichtigen (§ 41a Abs. 3 SGB II).
So behältst du den Überblick
- Sammle Belege laufend, Monat für Monat, in derselben Ordnung wie die Zeilen der Tabelle.
- Reiche Kopien ein und behalte die Originale.
- Lass dir den Eingang bestätigen, etwa mit Stempel auf einer Kopie oder über das Postfach des Jobcenters.
- Erstelle in der Ausfüllhilfe die Aufstellung als PDF: Sie listet jede Zeile mit allen Einzelposten, Datum und Gegenpartei und hilft dem Jobcenter, deine Belege zuzuordnen.
Mehr zur abschließenden Erklärung steht im Ratgeber Abschließende EKS, die Belege je Zeile erklärt die Zeilenhilfe, zum Beispiel für das betriebliche Kfz und Darlehen.