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anlage-eks.deFormularstand 10/2026

Ratgeber · Formularstand 10/2026

Abschließende EKS: Frist, Nachweise, Folgen

Nach dem Bewilligungszeitraum trägst du in der abschließenden Anlage EKS die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ein und belegst sie. Das Jobcenter vergleicht mit der vorläufigen Zahlung: Zu viel gezahltes Geld fordert es zurück, zu wenig gezahltes zahlt es nach.

Was du einreichst

Die abschließende Erklärung ist dasselbe Formular wie die vorläufige, diesmal mit den echten Zahlen der vergangenen Monate. Jeder Betrag steht in dem Monat, in dem das Geld geflossen ist. Dazu kommen die Nachweise, die das Jobcenter anfordert: Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen, bei Kfz-Kosten das Fahrtenbuch. Welche Belege zu welcher Zeile gehören, steht im Ratgeber Nachweise und Fristen.

Die Frist und was sie bedeutet

Das Jobcenter fordert die Nachweise mit einer Frist an und belehrt dich schriftlich über die Folgen. Fehlen Nachweise bis zur Entscheidung oder kommen sie zu spät, setzt es den Anspruch nur so weit fest, wie du ihn belegt hast. Für die übrigen Monate stellt es fest, dass kein Anspruch bestand, und fordert das vorläufig gezahlte Geld zurück.

Seit dem 1. Juli 2026 gilt dabei eine feste Grenze: Nachweise, die nach dem Abschluss des Verwaltungsverfahrens eingehen, spätestens am Tag nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides, darf das Jobcenter nicht mehr berücksichtigen. Belege, die du erst im Klageverfahren vorlegst, helfen dann nicht mehr. Reiche deshalb alles innerhalb der Frist ein.

Wie abgerechnet wird

Das Jobcenter verrechnet die Monate des Bewilligungszeitraums miteinander: Was es in einem Monat zu viel gezahlt hat, zieht es von dem ab, was es dir für einen anderen Monat nachzahlen müsste. Bleibt danach eine Überzahlung von mindestens 50 Euro für die ganze Bedarfsgemeinschaft, fordert es sie zurück.

Entscheidet das Jobcenter innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Bewilligungszeitraums nicht abschließend, gilt die vorläufige Zahlung als endgültig. Hast du weniger verdient als geschätzt, beantragst du die abschließende Entscheidung innerhalb dieses Jahres selbst; dann muss das Jobcenter rechnen und dir das Geld nachzahlen, das dir zusteht.

In der Ausfüllhilfe

Öffne deinen Entwurf der vorläufigen Erklärung und wähle „Abschließende aus vorläufiger anlegen“. Die Ausfüllhilfe übernimmt Zeitraum und Angaben, du trägst die tatsächlichen Beträge ein. Im Schritt „Prüfen“ zeigt sie je Zeile, wo deine Zahlen deutlich von der Schätzung abweichen. Was in die einzelnen Zeilen gehört, erklärt die Zeilenhilfe, etwa zu Betriebseinnahmen oder zum betrieblichen Kfz.

Mehr dazu, wie du Rückforderungen von vornherein klein hältst, steht im Ratgeber Rückforderung vermeiden.

Zur Ausfüllhilfe

Quellen

Dieser Text entstand mit Unterstützung durch KI auf Grundlage der genannten Quellen. Für deinen Einzelfall beraten dich dein Jobcenter und die Beratungsstellen für Erwerbslose und Selbständige.