In A2 trägst du Waren ein, die du aus deinem Betrieb für dich privat nimmst, etwa Lebensmittel aus deinem Laden oder Material für die eigene Wohnung. Der Betrag steht ohne Umsatzsteuer im Monat, in dem du die Ware entnimmst.
Was hineingehört
Gemeint sind Waren, die du für den Betrieb einkaufst oder herstellst und dann selbst verbrauchst. Die Ausfüllhinweise nennen als Beispiel die Gaststätte, deren Inhaberin Lebensmittel und Getränke für den eigenen Haushalt nimmt. Der Einkauf dieser Waren steht ja schon als Ausgabe in B1; mit A2 gleichst du aus, dass ein Teil davon privat verbraucht wurde.
Mit welchem Wert du eine Entnahme ansetzt, legen die Ausfüllhinweise nicht fest. Nimm den Einkaufspreis ohne Umsatzsteuer und schreib in die Anmerkungen zu Tabelle A (Feld 44), wie du gerechnet hast. Dann kann das Jobcenter deine Zahl nachvollziehen. Fällt auf die Entnahme Umsatzsteuer an, steht sie in A5.2.
Der private Anteil an Auto und Telefon gehört in andere Zeilen: Beim Auto ziehst du die privat gefahrenen Kilometer bei den Kfz-Kosten ab, beim Telefon trägst du in B11 nur den betrieblichen Anteil ein.
Beispiele
Café. Im November nimmst du Kaffee, Milch und Kuchen für zu Hause aus deinem Lager. Eingekauft hast du die Waren für 85 Euro netto. In A2 stehen im November 85 Euro.
Fliesenleger. Für das eigene Bad nimmst du im März Fliesen und Kleber aus dem Lager, Einkaufswert 340 Euro netto. In A2 stehen im März 340 Euro, und in Feld 44 notierst du „A2: Fliesen und Kleber für das eigene Bad, Einkaufspreis laut Rechnung vom 12.02.“
Typische Fehler
- Entnahmen fehlen ganz. Liegt dein Wareneinkauf weit über dem, was du verkaufst, darf das Jobcenter deine Einnahmen höher ansetzen. Die Ausfüllhinweise beschreiben dafür einen Kiosk, der viel mehr Zigaretten einkauft, als er verkauft.
- Der Betrag steht mit Umsatzsteuer in A2. Die Umsatzsteuer gehört in A5.2.
- Der private Anteil an Auto oder Telefon steht hier. Er wird bei den Ausgaben abgezogen.