In A1 trägst du alle Einnahmen aus deiner Selbständigkeit ein, ohne Umsatzsteuer. Jeder Betrag gehört in den Monat, in dem das Geld wirklich auf deinem Konto oder in deiner Kasse ankommt.
Was hineingehört
Alles, was deine Kundschaft dir für Waren und Leistungen zahlt: überwiesene Rechnungen, Barverkäufe, Kartenzahlungen, Auszahlungen von Plattformen. Für die Anlage EKS zählt der Zahlungseingang im Bewilligungszeitraum, in der Regel sechs Monate. Steuerliche Regeln gelten hier ausdrücklich nicht; wie das Finanzamt deinen Gewinn ermittelt, ist für diese Zeile ohne Bedeutung.
Die Betriebseinnahmen sind in dem Monat anzugeben, in dem sie tatsächlich zufließen.
So steht es in den Ausfüllhinweisen der Bundesagentur für Arbeit auf Seite 4. Als Beleg dienen Kontoauszug oder Quittung.
Einige Einnahmen haben eigene Zeilen: Zinsen vom Geschäftskonto und Provisionen stehen in A3, Geld von Familie oder Freunden in A4, und die Umsatzsteuer, die du mit deinen Rechnungen einnimmst, in A5.1.
Beispiele
Rechnung im Oktober, Zahlung im November. Du schreibst am 28. Oktober eine Rechnung über 1.190 Euro, davon 190 Euro Umsatzsteuer. Die Kundin überweist am 5. November. In A1 stehen 1.000 Euro im November, die 190 Euro in A5.1, ebenfalls im November. Für den Oktober zählt diese Rechnung nicht.
Marktstand als Kleinunternehmer. Du verkaufst im Oktober auf dem Wochenmarkt und nimmst bar 2.340 Euro ein. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Die vollen 2.340 Euro stehen im Oktober in A1, die Zeilen A5.1 bis A5.3 bleiben leer.
Viele kleine Zahlungen. Das Formular nimmt je Monat eine Summe. In der Ausfüllhilfe kannst du diese Summe in Einzelposten mit Datum und Gegenpartei aufteilen; die Aufstellung, die du mit dem Formular einreichst, listet dann jeden Posten einzeln.
Typische Fehler
- Wer nach Rechnungsdatum einträgt, verschiebt Einnahmen in andere Monate. Bei der abschließenden Erklärung passen die Zahlen dann nicht zu den Kontoauszügen.
- Steht die Umsatzsteuer in A1 und in A5.1, zählt sie doppelt, und das Jobcenter rechnet mit zu viel Einkommen.
- Geliehenes Geld ist keine Betriebseinnahme. Zinsen und Tilgung für einen betrieblichen Kredit stehen bei den Ausgaben in B15 und B16.
- Eine Jahreszahl aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ersetzt die Monatswerte nicht; die Anlage EKS rechnet Monat für Monat im Bewilligungszeitraum.