In A3 stehen Einnahmen deines Betriebs, die du außerhalb deines eigentlichen Verkaufs bekommst: Zinsen vom Geschäftskonto, Provisionen, Dividenden, Gewinnanteile und Produkte, die dir eine Firma kostenlos und auf Dauer überlässt.
Was hineingehört
Geldeingänge trägst du wie in A1 ein: ohne Umsatzsteuer, im Monat, in dem das Geld eingeht. Die Umsatzsteuer auf eine Provision gehört in A5.1.
Überlassene Produkte zählen mit ihrem Warenwert im Monat, in dem du sie bekommst. Das betrifft Dinge, die du wegen deiner Tätigkeit erhältst und behalten darfst. Die Ausfüllhinweise nennen Küchengeräte, die ein Hersteller einem Gastronomiebetrieb überlässt. Dasselbe gilt für Testgeräte, die eine Marke einer Influencerin schenkt. Im Formular fragt zusätzlich Abschnitt F (Frage 26), ob du solche Produkte bekommst.
Ware, die du nach einem Test zurückschickst, ist dir auf Dauer nicht überlassen und gehört nicht hierher.
Beispiele
Zinsen. Dein Geschäftskonto bringt im Dezember 4,20 Euro Zinsen. In A3 stehen im Dezember 4,20 Euro.
Provision. Du vermittelst einen Auftrag an eine Kollegin und bekommst im Februar 250 Euro plus 47,50 Euro Umsatzsteuer überwiesen. In A3 stehen im Februar 250 Euro, in A5.1 die 47,50 Euro.
Kamera behalten. Eine Firma schickt dir im Oktober eine Kamera für eine Produktvorstellung auf deinem Kanal und lässt sie dir. Der Ladenpreis liegt bei 600 Euro. In A3 stehen im Oktober 600 Euro, und in Abschnitt F beantwortest du Frage 26 mit Ja.
Typische Fehler
- Behaltene Testprodukte fehlen. Sie sind eine Einnahme, auch wenn kein Geld fließt.
- Geld von Familie oder Freunden steht hier. Dafür gibt es A4.
- Die Provision steht mit Umsatzsteuer in A3. Die Umsatzsteuer gehört in A5.1.