In B11 trägst du nur die betrieblichen Telefonkosten ein. Hast du keinen eigenen Anschluss für den Betrieb und lässt sich der Anteil nicht bestimmen, kann das Jobcenter 50 Prozent der Telefonrechnung als Betriebsausgabe anerkennen.
Was hineingehört
Ein Vertrag, den du nur für den Betrieb nutzt, steht vollständig in B11, ohne Vorsteuer und im Monat der Abbuchung. Nutzt du einen Anschluss privat und beruflich, trägst du den betrieblichen Teil ein. Lässt er sich nicht ermitteln, können nach den Ausfüllhinweisen 50 Prozent der Gesamtrechnung anerkannt werden.
Ziehst du Vorsteuer ab, gilt dieselbe Aufteilung: In B17 steht nur die Vorsteuer auf den betrieblichen Anteil.
Beispiele
Eigenes Diensthandy. Für den Vertrag deines Geschäftshandys werden monatlich 29,99 Euro netto abgebucht. In B11 stehen jeden Monat 29,99 Euro.
Ein Anschluss für alles. Deine Festnetz- und Internetrechnung beträgt 50 Euro netto plus 9,50 Euro Umsatzsteuer; einen eigenen Geschäftsanschluss hast du nicht. In B11 stehen 25 Euro, in B17 die Hälfte der Vorsteuer, also 4,75 Euro.
Typische Fehler
- Die ganze Rechnung eines gemischt genutzten Anschlusses steht in B11.
- Die volle Vorsteuer steht in B17, obwohl nur die Hälfte der Rechnung betrieblich ist.
- Ein neues Smartphone steht in B11. Geräte sind eine Investition in B8.