Das Jobcenter fragt dein Einkommen mit der Anlage EKS ab und rechnet dabei nach eigenen Regeln: mit dem Geld, das im Bewilligungszeitraum tatsächlich fließt. EÜR und BWA rechnen nach Steuerrecht. Sie helfen dir beim Ausfüllen und belegen die Schätzung der vorläufigen EKS.
Warum das Jobcenter die EKS verlangt
Wer Leistungen bekommt, muss alle Tatsachen angeben, die für die Leistung zählen. Gibt es dafür einen Vordruck, soll er benutzt werden, so steht es in § 60 SGB I. Für das Einkommen aus Selbständigkeit ist dieser Vordruck die Anlage EKS. Nach dem Bewilligungszeitraum musst du die Zahlen außerdem nachweisen; was bis zur Entscheidung fehlt, setzt das Jobcenter nicht an. Der Ratgeber Nachweise und Fristen erklärt die Folgen.
Die EÜR zeigt keine Monatswerte für deinen Bewilligungszeitraum, und genau die fragt die EKS ab.
Wo die Zahlen auseinandergehen
Die Ausfüllhinweise halten fest: Für das Jobcenter zählt der Gewinn im Bewilligungszeitraum, der Gewinn nach Steuerrecht im Kalenderjahr spielt dafür keine Rolle. Daraus folgen die typischen Abweichungen.
Zeitraum. Die EÜR umfasst ein Kalenderjahr, die EKS meist sechs Monate, oft quer über den Jahreswechsel. Du brauchst also die einzelnen Monate.
Abschreibungen. In der EÜR stehen Anschaffungen oft als Abschreibung, verteilt über mehrere Jahre. Für die EKS zählt die Ausgabe in dem Monat, in dem du bezahlst, und zwar als Investition in B8. Abschreibungen und andere pauschale Abzüge setzt das Jobcenter nicht an, weil ihnen keine Zahlung zugrunde liegt.
Kfz. Das Steuerrecht kennt eigene Pauschalen. Für die EKS gelten die tatsächlichen Kosten eines betrieblichen Fahrzeugs abzüglich 0,10 Euro je privat gefahrenem Kilometer, beim privaten Fahrzeug 0,10 Euro je betrieblichem Kilometer. Der Ratgeber Kfz und Kilometer zeigt die Rechnung.
Zeitpunkt. Eine BWA aus der Buchhaltung kann Rechnungen nach Rechnungsdatum zeigen. Die EKS fragt nach dem Monat, in dem das Geld geflossen ist. Mehr dazu im Ratgeber zum Zuflussprinzip.
Kredite. Ausgaben, die du mit einem Darlehen bezahlst, sind in der EÜR ganz normale Betriebsausgaben. Das Jobcenter zieht sie nicht ab.
So nutzt du die Unterlagen
- Für die vorläufige EKS belegen die EÜR des letzten Jahres oder eine aktuelle BWA deine Schätzung. Die Ausfüllhinweise nennen beide ausdrücklich, neben den Einnahmen und Ausgaben der letzten sechs Monate.
- Für die abschließende EKS übernimmst du die Monatswerte aus deinen Kontoauszügen oder einer Auswertung nach Zahlungsdatum. Bitte deine Steuerberatung um eine Liste je Monat, wenn sie die Buchhaltung führt.
- Nimm Abschreibungen heraus und trag Anschaffungen im Monat der Zahlung in B8 ein.
- Die Kosten für Steuerberatung und Buchhaltung selbst gehören in B12.
Die Ausfüllhilfe rechnet Summen und Gewinn aus deinen Monatswerten und füllt das amtliche Formular aus. Deine EÜR legst du bei, wenn das Jobcenter sie als Nachweis haben möchte.