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anlage-eks.deFormularstand 10/2026

Ratgeber · Formularstand 10/2026

Bewilligungszeitraum bei Selbständigen

Das Jobcenter rechnet dein Einkommen aus Selbständigkeit über den ganzen Bewilligungszeitraum, meist sechs Monate: Es zählt alle Einnahmen und Ausgaben zusammen und teilt den Gewinn durch die Zahl der Monate. Gute und schlechte Monate gleichen sich so aus.

Wie lang der Zeitraum ist

Über Leistungen entscheidet das Jobcenter in der Regel für ein Jahr. Entscheidet es vorläufig, wie fast immer bei Selbständigen, verkürzt es den Zeitraum regelmäßig auf sechs Monate. Er beginnt am Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst. Stellst du ihn am 15. Juli, läuft der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember.

Wie der Durchschnitt entsteht

Maßgeblich ist der Gewinn über den ganzen Zeitraum: alle Betriebseinnahmen, die im Bewilligungszeitraum zufließen, abzüglich der Ausgaben, die du in dieser Zeit tatsächlich zahlst. Diesen Gewinn teilt das Jobcenter durch die Zahl der Monate. Das Ergebnis ist dein monatliches Einkommen; davon gehen noch die Absetzbeträge und der Freibetrag ab, die die Seite zu Tabelle C erklärt.

Ein Beispiel: Deine Monatsgewinne liegen bei 1.200, 300, 0, 900, 600 und 0 Euro. Zusammen sind das 3.000 Euro, geteilt durch sechs ergibt 500 Euro im Monat. Ein starker Monat wirkt so über den Durchschnitt auf alle sechs Monate.

Beginn oder Ende im laufenden Zeitraum

Fängst du im laufenden Zeitraum mit der Selbständigkeit an oder hörst du auf, zählen nur die Monate ab dem Beginn oder bis zum Ende der Tätigkeit. Der Gewinn wird dann auf diese Monate verteilt: Beginnst du etwa im dritten Monat, teilt das Jobcenter durch vier. Ein Monat ohne Aufträge bleibt ein Monat mit Tätigkeit und zählt mit. In der Ausfüllhilfe wählst du dafür in den Grunddaten die Monate mit Tätigkeit; der Durchschnitt passt sich an.

Saisonbetriebe

Schwanken deine Einnahmen über das Jahr stark, etwa beim Eiscafé, beim Strandkorbverleih oder bei künstlerischen Tätigkeiten, schaut das Jobcenter auf zwölf Monate. Dafür füllst du ein weiteres Exemplar der Anlage EKS aus. Die Ausfüllhilfe rechnet zurzeit mit einem Formular und sechs Monaten; für zwölf Monate legst du zwei Erklärungen an.

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Zur Ausfüllhilfe

Quellen

Dieser Text entstand mit Unterstützung durch KI auf Grundlage der genannten Quellen. Für deinen Einzelfall beraten dich dein Jobcenter und die Beratungsstellen für Erwerbslose und Selbständige.