Für die Anlage EKS zählt, wann Geld fließt: Eine Einnahme gehört in den Monat, in dem sie auf deinem Konto oder in deiner Kasse ankommt, eine Ausgabe in den Monat, in dem du sie bezahlst. Das Rechnungsdatum spielt dafür keine Rolle.
Was das Zuflussprinzip bedeutet
Das Jobcenter rechnet mit den Betriebseinnahmen, die dir im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen, und zieht die Ausgaben ab, die du in dieser Zeit tatsächlich bezahlst. Die Regeln des Steuerrechts gelten dafür nicht. Wer seine Buchhaltung nach Rechnungen führt, sortiert für die EKS deshalb um: Maßgeblich ist der Tag auf dem Kontoauszug oder der Quittung.
Einnahmen: der Monat des Geldeingangs
Du schreibst im März eine Rechnung über 1.200 Euro, deine Kundin überweist im Mai. In der EKS stehen die 1.200 Euro im Mai, in A1. Im März steht für diesen Auftrag nichts.
So geht es mit allem, was hereinkommt:
- Eine Anzahlung zählt im Monat, in dem sie eingeht, auch wenn die Arbeit erst später folgt.
- Bargeld zählt an dem Tag, an dem du es annimmst; die Quittung ist der Nachweis.
- Die Umsatzsteuer auf deine Rechnungen gehört mit dem Betrag in den Monat des Eingangs, in A5.1.
Ausgaben: der Monat der Zahlung
Eine Rechnung, die du im Juni bekommst und im Juli bezahlst, gehört in den Juli. Was du noch nicht bezahlt hast, steht in keinem Monat.
- Eine Lastschrift zählt im Monat, in dem sie dein Konto belastet.
- Bei Ratenzahlung steht jede Rate in dem Monat, in dem sie abgeht.
- Die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe steht im Monat der Zahlung in B17, die Zahlung an das Finanzamt im Monat der Überweisung in B18.
Ausgaben, die du mit einem Kredit bezahlst, zieht das Jobcenter nicht ab, auch wenn sie im Zeitraum abfließen. Die Seite zu Darlehen erklärt die Regel.
So entstehen Rückforderungen
Das Zuflussprinzip verschiebt Gewinn zwischen Zeiträumen. Ein Beispiel: Im Bewilligungszeitraum von Januar bis Juni gehen 9.000 Euro ein. Material für 2.500 Euro hast du im Mai bekommen, die Rechnung bezahlst du im Juli. In der abschließenden EKS fehlen die 2.500 Euro also, der Gewinn liegt um diesen Betrag höher, und das Jobcenter fordert den Teil der Leistung zurück, der dadurch zu viel gezahlt war. Die 2.500 Euro zählen erst im nächsten Zeitraum.
Umgekehrt senkt eine Zahlung, die erst nach dem Zeitraum eingeht, den Gewinn im laufenden Zeitraum. Sie taucht dafür im nächsten auf.
Was du tun kannst
- Bezahle Rechnungen, die im Bewilligungszeitraum fällig sind, auch in diesem Zeitraum, und bewahre den Kontoauszug auf.
- Trag jede Zahlung mit dem Datum vom Kontoauszug ein. Die Ausfüllhilfe meldet einen Einzelposten, dessen Datum in einem anderen Monat liegt als die Spalte.
- Rechne bei der vorläufigen EKS mit den Monaten, in denen du Zahlungen erwartest. Kunden mit langen Zahlungszielen verschieben Einnahmen nach hinten.
- Gleiche zum Schluss jeden Monat mit deinen Kontoauszügen ab. Sie sind der Nachweis, den das Jobcenter für die abschließende EKS verlangt.