Mit der vorläufigen Anlage EKS schätzt du beim Antrag deine Einnahmen und Ausgaben für den kommenden Bewilligungszeitraum, meist sechs Monate. Das Jobcenter zahlt auf dieser Grundlage vorläufig und rechnet später mit den tatsächlichen Zahlen ab.
Warum vorläufig
Bei Selbständigen steht beim Antrag noch nicht fest, was in den nächsten Monaten hereinkommt. Das Jobcenter entscheidet deshalb vorläufig nach § 41a SGB II und legt die Verhältnisse zugrunde, die es kennt und die du erwartest. Der Bewilligungszeitraum ist in diesem Fall in der Regel auf sechs Monate verkürzt. Nach seinem Ende reichst du die abschließende Erklärung mit den tatsächlichen Zahlen ein.
Möchtest du danach weiter Leistungen bekommen, reichst du zusätzlich eine neue vorläufige Erklärung für den nächsten Zeitraum ein.
So kommst du zu realistischen Zahlen
Nimm die letzten sechs Monate als Ausgangspunkt, Monat für Monat. Frag dich dann, was sich ändert: Läuft ein großer Auftrag aus, steht eine ruhige Jahreszeit an, kommt eine Anschaffung? Trag Einnahmen in dem Monat ein, in dem du das Geld erwartest, und Ausgaben in dem Monat, in dem du zahlen wirst. Was in welche Zeile gehört, erklärt die Zeilenhilfe, zum Beispiel für Betriebseinnahmen und Investitionen.
Eine zu niedrige Schätzung bringt dir jetzt mehr Geld und später eine Rückforderung. Eine zu hohe Schätzung bedeutet weniger Geld jetzt und eine Nachzahlung nach der abschließenden Erklärung. Realistisch schätzen ist für dich deshalb der ruhigste Weg.
Welche Nachweise dazugehören
Deine Schätzung belegst du nachvollziehbar. Die Ausfüllhinweise nennen drei Wege:
- die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der letzten sechs Monate mit Belegen,
- die Einnahmen-Überschuss-Rechnung des letzten Kalenderjahres oder
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, etwa vom Steuerbüro.
Mehr dazu steht im Ratgeber Nachweise und Fristen.
Wenn sich etwas ändert
Ändern sich deine Einnahmen oder Ausgaben, teilst du das dem Jobcenter sofort mit. Es prüft dann, ob es die Berechnung für die kommenden Monate anpasst. Das gilt besonders für größere Anschaffungen, mit denen du beim Antrag nicht gerechnet hast: Das Jobcenter erkennt sie nur an, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind.
In der Ausfüllhilfe
Wähle in den Grunddaten „Vorläufig“ und den Beginn des Bewilligungszeitraums. Die Ausfüllhilfe rechnet Summen, Gewinn und Monatsdurchschnitt mit und füllt das Formular aus. Speichere den Entwurf als Datei: Aus ihm legst du nach dem Bewilligungszeitraum die abschließende Erklärung an und siehst je Zeile, wo deine Zahlen von der Schätzung abweichen.